von Markus Brettner

Kostenlose Nachhilfe Nürnberg Fürth

 

Wann bekomme ich kostenlose Nachhilfe mit dem sogenannten Bildungsgutschein?

Besorgte Eltern sehen gerade die Auswirkungen von Homeschooling auf die schulischen Leistungen. Die eigenen Kinder haben schon lange den Anschluss verloren, Distanzunterricht hat vielen Schülerinnen und Schülern auch das letzte Fünkchen Motivation genommen.

Ohne Nachhilfe werden - insbesondere unsere Grundschüler - wahrscheinlich niemals richtig Lesen und Schreiben lernen können!

Daher ist es jetzt unerlässlich, eine zertifizierte oder anerkannte Bildungsinstituten zu finden, die hilft, vorhandene Lücken zu füllen.

Je nach Unterrichtsart, Intensität und Förderbedarf können so schnell mehrere hunderte Euro pro Monat zusammenkommen.

Für Gutverdiener ist das sicherlich bezahlbar, doch für Millionen von deutschen Haushalten eben nicht.

Hier springt aber der Staat mit dem sogenannten Bildungsgutschein (kurz BuT) aus dem Bildungs- und Teilhabepaket ein und übernimmt so die Nachhilfekosten. In der Regel deckt dies sogar die Kosten an einer Nachhilfeschule im Gruppenunterricht vollständig.

Doch wer hat nun Anspruch auf den Bildungsgutschein?

Einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein für kostenlose Nachhilfe haben grundsätzlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, wenn sie bzw. ihre Eltern zum Zeitpunkt des Antrags eine der folgenden Sozialleistungen erhalten und eine allgemeinbildende Schule besuchen sowie keine Ausbildungsvergütung erhalten:

  • Sozialhilfe
  • ALG II (Arbeitslosengeld II) oder Sozialgeld
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§§ 2und 3)
  • Leistungen nach SGB II. (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld und Kindergeld

Vorsicht vor der Antragsfalle:

Auch wer bereits einen Antrag auf Bildung und Teilhabe gestellt hat, muss für Nachhilfe einen Extraantrag stellen. Rückwirkende Anträge nach Unterrichtsaufnahme werden in der Regel nicht bewilligt!

 

Wo stelle ich den Antrag?

Je nach dem, welche Leistungen man bezieht, ist das jeweilige Jobcenter, die Stadt oder der Landkreis zuständig.

 

So geht‘s

 

1. Antrag downloaden und ausdrucken, soweit wie möglich ausfüllen. Achtung: Jede Stadt/ jeder Landkreis/ jedes Jobcenter hat einen eigenen Antrag. Daher gelten folgende Links nur für die Städte Nürnberg und Fürth i. Bayern:

Antrag Lernförderung Stadt Nürnberg Bildungsgutschein

Antrag Lernförderung Stadt Fürth Bildungsgutschein

 

2. Mit dem Antrag zu einer zertifizierten Nachhilfeschule gehen und -nach Rücksprache mit dem Schullehrer des Kindes - Nachhilfebedarf bestimmen.

 

3. Schullehrer des Kindes unterschreibt den Antrag + Schulstempel und ggf. Unterschrift des Schulleiters.

 

4. Antrag zurück zur Nachhilfeschule, denn viele Institute beginnen bereits mit dem Unterricht bei Vorlage des Antrages.

 

5. Entweder die Eltern oder die Nachhilfeschule senden nun den Antrag zum Jobcenter/ Stadt/ Landratsamt.

 

6. Die Gutscheine gehen direkt an die Eltern oder - bei vorliegender Vollmacht - direkt an die Nachhilfeschule.

 

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